Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot.
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung.
2 Lieferumfang
2.1 Im Lieferumfang sind nicht enthalten: alle Lieferungen und Leistungen, die nicht besonders aufgeführt sind.
2.2 Angaben über Maße, Gewichte, Farben, Materialien, Leistung und Ausstattung u. a. sind nur annähernd, soweit sie in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.3 Die geschuldete Leistung gilt als bewirkt, wenn der Liefergegenstand im wesentlichen dem Vertrag entspricht.
2.4 Zu Konstruktionsänderungen im Interesse der Weiterentwicklung und des technischen Fortschritts ist der Verkäufer berechtigt, Änderungen auch ohne ausdrückliche Mitteilung vorzunehmen. Die so geänderte Kaufsache ist Vertragsgegenstand.
2.5 An Zeichnungen, Kostenanschlägen, Katalogen und anderen ähnlichen Unterlagen behält sich das Einzelunternehmen KÄLTETEC M. Müller Kälte- und Klimatechnik Eigentum und Urheberrecht vor; Dritten dürfen diese Unterlagen nicht zugänglich gemacht werden.
3. Preis
3.1 Die Preise für Gerätelieferungen verstehen sich freibleibend ab Werk, ausschließlich Verpackung, Aufstellungs- und Inbetriebsetzungskosten.
3.2 Den Preisen liegen die bei der Auftragsbestätigung gültigen Lohn-, Material und Zulieferkosten zugrunde.
3.3 Tritt zwischen Vertragsabschluß und Lieferung eine Änderung der vorstehenden Kalkulationsgrundlage des Verkäufers ein, kann der Verkäufer eine entsprechende Preisänderung vornehmen.
4 Lieferzeit
4.1 Die Lieferzeit ist ungefähr. Nach Ablauf kann der Käufer - unter der Voraussetzung, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat - dem Verkäufer per Einschreiben eine Nachfrist von mindestens 8 Wochen zur Lieferung setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Käufer innerhalb von 8 Tagen per Einschreiben vom Vertrag zurücktreten; ansonsten bleibt der Käufer an den Vertrag gebunden. Eine Wiederholung der Fristsetzung und Rücktrittserklärung ist möglich.
4.2 Umstände, die von dem Verkäufer selbst nicht zu vertreten sind und die die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, verzögern, wesentlich erschweren oder wirtschaftlich unzumutbar machen, berechtigen den Verkäufer, die Lieferfrist entsprechend zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Als solche Umstände sind insbesondere - auch bei Zulieferfirmen (Erfüllungsgehilfen) - anzusehen: Höhere Gewalt, Ausnahmezustand, behördliche Verfügungen, Aussperrung und Streik sowie sonstige Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Materialmangel.
4.4 Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzug und Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer trifft mindestens grob fahrlässiges Verschulden. In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch auf einen Differenzbetrag für einen evtl. Deckungskauf (gleiche Art, Güte, Leistung) beschränkt.
5 Lieferort
5.1 Liefer- und Erfüllungsort ist Siegburg. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers - auch bei Teillieferungen. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird eine Transportversicherung abgeschlossen.
6. Verschlechterung der Kreditwürdigkeit
6.1 Geht der Verkäufer bei Vertragsabschluß von einer Kreditwürdigkeit des Käufers aus, die nicht gegeben ist oder sich verschlechtert, kann der Verkäufer Vorleistungen verlangen. Erfüllt der Käufer seine Vorleistungspflicht nicht, kann der Verkäufer nach Fristsetzung und Hinweis vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Die Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
7.2 Zahlungen können schuldbefreiend nur an das Einzelunternehmen KÄLTETEC M. Müller Kälte- u. Klimatechnik, 53721 Siegburg, Auf der Papagei 35, geleistet werden.
7.3 Bei Zahlungsverzögerung berechnen wir mindestens 1% Verzugszinsen pro angefangenen Monat. Wechsel werden nicht akzeptiert.
7.4 Falls nicht anders vereinbart, werden jeweils 1/3 der Rechnungssumme bei Auftragserteilung, Bereitstellung und Lieferung fällig.
7.5 Wird eine fällige Forderung nach Mahnung nicht bezahlt, können alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung geltend gemacht werden. Werden bei Teilzahlungsgeschäften zwei aufeinanderfolgende Raten nicht rechtzeitig bezahlt, wird die gesamte Restforderung fällig. Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt.
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung des Verkäufers zustehenden Forderungen bleiben gelieferte Waren im Eigentum des Verkäufers. Es gilt als vereinbart, dass entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, zur Eigentumssicherung der Verkäufer, die gelieferte Ware zurückgeholt bzw. ausgebaut werden darf. Die hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Schuldners.
8.2 Wird die Lieferung weiterverkauft - auch verarbeitet - so tritt der Käufer sämtliche Forderungen, die er durch den Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferung - oder hiermit verarbeiteten Sache - an Dritte erlangt, an das Einzelunternehmen KÄLTETEC M. Müller Kälte- und Klimatechnik ab. Pfänden Dritte die Lieferung des Verkäufers (evtl. auch verarbeitet), hat der Käufer dem Verkäufer sofort Mitteilung zu machen.
9. Schadensersatz
9.1 Hat der Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu leisten, werden, unabhängig von dem Nachweis, 25% des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer als Schaden vereinbart.
9.2 Haftung für evtl. Beschädigungen an Rohren oder Leitungen beim Bohren und Erstellen von Wanddurchbrüchen sowie deren Folgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden obliegt die Angabe die Position des Durchbruchs zu bestimmen.
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
10. Gewährleistung
10.1 Der Käufer hat nach Eingang die Lieferung unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche und erkennbare Mängel ohne Verzögerung schriftlich unter spezifizierter Angaben dem Verkäufer anzuzeigen. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt. Nicht erkennbare und später auftretende Mängel sind unverzüglich schriftlich und spezifiziert dem Verkäufer anzuzeigen.
10.2 Bei Privatpersonen beträgt die Gewährleistung auf Geräte und Montage 24 Monate. Bei gewerblichen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist für Geräte und Montagen 12 Monate, auf bewegliche Teile wie Ventilatoren, Kompressoren und Stellantriebe 6 Monate. Für Transportkälteaggregate und Zulieferteile der Elektroindustrie 6 Monate.
10.3 Das Einzelunternehmen KÄLTETEC M. Müller haftet nur für gelieferte, defekte Teile. Es steht frei, diese auszubessern oder neu zu liefern. Für rechtzeitig angezeigte Mängel haftet der Verkäufer unter Ausschluss anderer Ansprüche, insbesondere von Mangelfolgeschäden.
10.4 Mangelfolgeschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.
10.5 Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nicht nach, so kann ihm der Käufer per Einschreiben eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Kommt der Verkäufer, im Rahmen der angemessenen Frist, seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nicht nach oder bleibt eine wiederholte Nachbesserung an einem Mangel erfolglos, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
10.6 Für schriftlich in der Auftragsbestätigung zugesicherte Eigenschaften haftet der Verkäufer in gleicher Weise, jedoch mit der Maßgabe, dass ein für diesen Fall möglicher Schadenersatz nur bei einem mindestens groben Verschulden - auch eines Erfüllungsgehilfen - gegeben ist. Der Schadenersatz ist wie in Ziff. 4 Abs. 4 beschränkt.
10.7 Mangelfolgeschäden sind auch in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung einer Eigenschaft soll gerade den Käufer gegen Mangelfolgeschäden absichern, wobei aber dann nur der voraussehbare Schaden zu ersetzen ist.
10.8 Bei Kühlaggregaten steht das Einzelunternehmen nur für die angegebenen Leistungen des Aggregates ein. Bei Kälteanlagen gelten Zusicherung über Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit mit dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Vorbedingungen erfüllt werden.
10.9 Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst oder durch Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an dem Liefergegenstand vornimmt oder vornehmen lässt.
10.10 Verglasungen, Leuchtstofflampen, Marmorplatten, Lack- und Emailleschädigungen, Feuchtigkeit und der Verlust an Kältemitteln sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
10.11 Gebrauchte Liefergegenstände werden in dem Zustand gekauft, in dem sie sich befinden, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, es sei denn, die Auftragsbestätigung enthält besondere Zusicherungen.
11. Montage und Reparatur
11.1 Falls die Gestellung von Monteuren erwünscht wird, berechnen wir dafür:
a) die Kosten für Hin- und Rückfahrt des Monteurs im Stundensatz, sowie km-Geld nach dem derzeit gültigen Verrechnungssatz.
b) die Arbeitszeit nach den jeweils geltenden Sätzen; Reisezeit, Laufzeit, Wartezeit und Materialbeschaffung gelten als Arbeitszeit.
c) die Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Monteurs.
d) Der Kunde hat die Pflicht, den Monteur vor Arbeitsbeginn auf das Vorhandensein evtl. Feuer- oder Rauchmelder, Alarmanlagen etc., hinzuweisen. Kosten, die durch das Auslösen von Alarm-/Warneinrichtungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
11.2 Bei pauschalierten Montagen sind normale Arbeitsbedingungen und Abwicklung innerhalb der normalen Arbeitszeit vorausgesetzt. Abweichungen hiervon, wie z. B. Erschwernisse, Wartezeiten, Überstunden u. a. werden, soweit die Ursache vom Einzelunternehmen KÄLTETEC M. Müller zu vertreten ist, gesondert berechnet.
11.3 Für Hilfsmannschaften, Rüst- und Hebezeuge und sonstige für die Montage notwendigen Gegenstände hat der Besteller auf seine Kosten zu sorgen.
11.4 Den Monteuren ist vom Käufer die tägliche Arbeitszeit nach Beendigung der Montage zu bescheinigen.
11.5 Für die Montage- und Reparaturarbeiten gelten die Geschäftsbedingungen sinngemäß.
12. Allgemeines
12.1 Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt werden
12.2 Die Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung, auch einzelner Klauseln der Geschäftsbedingungen, berühren die Gültigkeit der übrigen Vertrags- und Geschäftsbedingungen nicht.
12.3 Gewässer- und Umweltschutz
Wasserhaushaltsgesetz und Anlagenverordnung
Sicherheitsvorkehrungen und Hinweispflicht
Auch bei Kälte- und Klimaanlagen müssen gegen das Austreten wassergefährdender Stoffe wie Öl besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Entsprechende Regelungen existieren im WHG (Wasserhaushaltsgesetz) des Bundes und VAws (Anlagenverordnung) der Länder. Damit verbunden ist eine Hinweispflicht beim Aufbau von Anlagen, die von dem Fachplaner und Anlagenbauer erbracht werden muss.
Ölauffangwannen mit Ölabscheidung von OilLoxx erfüllen die gesetzlichen Verpflichtungen, denen Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen unterliegen. Der Aufpreis für diese Maßnahme beginnt bei 450,- €. Angebot wird auf Anfrage erstellt
13. Gerichtsstand
13.1 Für die Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer gilt, auch bei Auslandsgeschäften und Geschäften mit Ausländern, deutsches Recht.
13.2 Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Ansprüche, auch für Wechselklagen und Klagen aus dem Eigentumsrecht gilt grundsätzlich Gerichtsstand Siegburg als vereinbart.
KÄLTETEC M. Müller Kälte- u. Klimatechnik Stand 01.06.2024